Digitale Agenda

Was ist das?

Die Digitale Agenda eines Unternehmens oder eines Standorts/eines Betriebs ist eine Aufstellung der strategieumsetzenden oder in anderer Weise strategisch bedeutsamen Digitalisierungsvorhaben. Benannt werden sollte darin das „Wozu?” und das „Was?”, wobei gleichzeitig genug Spielraum für unterschiedliche Umsetzungsmittel und -wege bestehen sollte. Um die strategische Ausrichtung der einzelnen Digitalisierungsvorhaben und ihren inneren Zusammenhang nachvollziehbar zu machen, sollten einleitend eine kurze Charakteristik der oft als Rückstand erlebten Ausgangssituation in Sachen Digitalisierung sowie eine Darstellung der mit der Digitalen Agenda verfolgten strategischen Ziele vorangestellt werden.

Was soll erreicht werden?

Das Thema „Digitale Transformation” steht für alle Beteiligten deutlich sichtbar auf der Tagesordnung. Mit der Digitalen Agenda soll deutlich werden, dass das Unternehmen/der Standort/der Betrieb

  • dabei eine klar definierte strategische Richtung verfolgt,
  • alle Beschäftigten zur Mitwirkung und Mitgestaltung einlädt,
  • die Digitale Transformation als eine tiefgreifende strategische Herausforderung begreift und mit der entsprechenden Priorität angeht und
  • dabei nur erfolgreich sein kann, wenn die einzelnen Digitalisierungsaktivitäten untereinander vernetzt und aufeinander abgestimmt sind

Die Digitale Agenda ist dem Wesen nach kein abgeschlossenes, sondern ein lebendes Dokument. Das resultiert sowohl aus der technologischen Entwicklungsdynamik als auch aus der Marktdynamik (Disruptive Innovationen, Globalisierung etc.) und aus der Dynamik und Komplexität der Digitalen Transformation mit ihren nichttechnischen und soziotechnischen Handlungsfeldern. Deshalb braucht es zu jeder Digitalen Agenda einen transparenten, partizipativen Prozess der Pflege und Aktualisierung.

Wer macht das?

  • Steuerkreis
  • oberster Führungskreis
  • Geschäfts-/Betriebsleitung

Wegen der strategischen Bedeutung können nur die genannten Gremien ein solches Dokument handlungsleitend verabschieden. Um eine Agenda-Entscheidung sachgerecht und kulturverträglich treffen zu können, braucht es eine sorgfältige Vorbereitung im Kreis der am Digitalisierungsprozess beteiligten Bereiche und Fachfunktionen. Das erfordert einen – je nach Größe des zu gestaltenden Bereichs und des Unternehmens/Standorts – unterschiedlich langen Vorlauf. Sinnvoll ist es, die Agenda-Entscheidung im Rahmen der Fokussierungsphase im Zusammenhang mit einer dort ohnehin anstehenden Meilenstein-Veranstaltung vorzusehen.

Wie macht man das?

Je nachdem, ob es bereits einen Steuerkreis für die betrieblichen Digitalisierungsvorhaben gibt oder ob dies noch nicht der Fall ist und die Geschäfts-/ Betriebsleitung die Vernetzung und strategische Ausrichtung der Digitalisierungsaktivitäten erst auf den Weg bringen will, erscheinen unterschiedliche Herangehensweisen zielführend.

  1. Wenn es einen Steuerkreis Digitalisierung bereits gibt, gehört das Formulieren einer ersten Version der Digitalen Agenda in der Fokussierungsphase so bald wie möglich als einziger Tagesordnungspunkt auf eine Klausurtagung des Steuerkreises. Dabei ist aus Leitungssicht auf jeden Fall zu gewährleisten, dass
  • in der obersten Leitung Konsens über den Stellenwert des Themas besteht,
  • in der Klausurtagung gemeinsam eine sorgfältige SWOT-Analyse in Sachen Digitalisierung erarbeitet wird,
  • die aus Sicht der obersten Leitung strategisch zwingenden oder aus anderen Gründen bereits „gesetzten” Digitalisierungsvorhaben klar benannt werden, und zwar so, dass sie als Impulse aus der obersten Leitung erkennbar sind und auch so verstanden werden und dass
  • die aus Sicht der obersten Leitung und der unterschiedlichen im Steuerkreis vertretenen Personen noch offenen und klärungsbedürftigen Fragen zur Digitalen Agenda ebenso deutlich als noch offene, kontrovers und ergebnisoffen zu diskutierende Themen gekennzeichnet werden. Damit werden außer den „Vorgaben” und „Leitlinien” auch die Spielräume und Einladungen zur Mitgestaltung deutlich.
  1. Wenn es einen solchen Steuerkreis noch nicht gibt, dann sollte die oberste Leitung zusammen mit der zweiten Managementebene (erweitertes Managementteam) unter Hinzuziehung der für die Entscheidungsvorbereitung erforderlichen fachlichen Erfahrungsträger in einer gegebenenfalls von einem erfahrenen (externen) Prozessbegleiter moderierten Klausurtagung den Startpunkt für einen solchen Agenda-Prozess setzen. Dabei sollte die oben für das Herangehen an die Steuerkreis-Klausur skizzierte Grundhaltung berücksichtigt werden.

Kernbotschaften könnten aus dieser Grundhaltung heraus zum Beispiel sein:

  • „Wir verstehen es als unsere Aufgabe und Rolle als oberste Leitung, Themen auf die Agenda zu setzen und strategisch einzuordnen.”
  • „Mit der ersten Version der Digitalen Agenda wollen wir a) Orientierung geben und b) einen dynamischen, ergebnisoffenen Dialogprozess in der gesamten Organisation in Gang setzen.”
  • „Wir sehen sowohl die Chancen als auch die Risiken der jetzt anstehenden neuen Phase der Digitalisierung und der „Digitalen Transformation”. In diesem Prozess geht es darum, die Zukunft gemeinsam zu gestalten, und wir wollen Sie alle dabei zur Mitwirkung und Mitgestaltung einladen.”